Integration am Arbeitsplatz
Wer am Arbeitsplatz in seiner Integration unterstützt wird, kann auch in der Gesellschaft rasch und gut Fuss fassen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber spielen deshalb in der Integration eine Schlüsselrolle.
Viele Betriebe fördern bereits heute die Integration ihrer Mitarbeitenden. Dieses Engagement lässt sich noch verstärken. Davon profitiert der Betrieb - und mit ihm die ganze Gesellschaft.
Wille und Information
Soll die Integration erfolgreich sein, muss sie rasch einsetzen. Das bedingt zuerst einmal den Willen der Zugezogenen, die Sprache zu lernen, sich am Arbeitsplatz einzuarbeiten und sich im Land einzuleben. Ihr Wille allein genügt aber nicht. Sie brauchen Informationen und manchmal auch zusätzliche Unterstützung.
Bund, Kantone Städte und Gemeinden leisten diesbezüglich viel: Sie heissen Zugezogene im Rahmen einer Erstinformation willkommen und erklären ihnen, wo sie weiterführende Informationen und Beratung erhalten, damit sie sich möglichst rasch gut einleben können. Sie finanzieren Integrationsfachstellen und spezielle Förderangebote, welche die Integration der Zuwanderer unterstützen.
Integration beginnt am Arbeitsplatz...
Für eine rasche und erfolgreiche Integration braucht es aber mehr. Jeder zweite Einwanderer kommt in die Schweiz, weil ihm eine Stelle angeboten wird, und macht die ersten Integrationsschritte am Arbeitsplatz. Wenn Zuwanderer hier Akzeptanz und Wertschätzung erfahren, wenn sie hier bei ihrer Integration aktiv unterstützt werden, stehen die Chancen gut, dass sie sich auch in der Gesellschaft rasch zurecht finden. Und mit ihnen ihre Familien: 30 Prozent der Einwanderer kommen im Familiennachzug in die Schweiz. Ob sie sich hier gut integrieren, hängt stark von den Erfahrungen ihrer Eltern oder Ehepartner ab, die vor ihnen hier eintrafen.
... und ist gut für den Betrieb
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber spielen deshalb eine besondere Rolle bei der Integration ihrer ausländischen Arbeitskräfte. Die gesamte Gesellschaft ist darauf angewiesen, dass sie diese Rolle wahrnehmen. Ihnen stehen viele Wege offen, die Integration zu fördern.Viele Betriebe tun es bereits heute, mit Erfolg und einem hohen Nutzen für den Betrieb, wie eine Auswahl von Praxisbeispielen zeigt: Wenn ausländische Angestellte sich in der lokalen Sprache verständigen können, steigen Effizienz und Sicherheit im Betrieb. Mitarbeitende, die sich unterstützt und verstanden fühlen, arbeiten motivierter und fehlen weniger, sind loyal und zu Sonderleistungen bereit.
Chancen geben
Der Arbeitsplatz bleibt auch dann wichtig, wenn sich die Zugezogenen eingelebt haben. Genauso wie Schweizerinnen und Schweizer wollen Ausländerinnen und Ausländer sich beruflich entfalten und entwickeln, weiter kommen und aufsteigen. Sie müssen dazu aber die Möglichkeit haben. Denn nur wer eine Chance erhält, kann sie auch packen.
Chancen nutzen
Immer noch gibt es Betriebe, die ihre ausländischen Mitarbeitenden nur als nützliche Arbeitskräfte wahrnehmen, die ihren Job gut machen, aber keine beruflichen Ambitionen haben. Noch immer stossen Jugendlichen mit Migrationshintergrund, die eine Lehrstelle suchen, auf grosse Schwierigkeiten, bloss weil sie den falschen Namen tragen. Dabei liegt unter den Zugewanderten viel Potenzial brach, das zum Nutzen des Betriebs eingesetzt werden könnte.
Nachholbildung
Betriebe können zum Beispiel motivierte Mitarbeitende ohne offizielle Qualifikationen dabei unterstützen, eine Attest- oder Berufslehre nachzuholen, anstatt besser Ausgebildete aus dem Ausland zu holen. Das Nachholen eines Abschlusses braucht zwar Zeit. Aber die Mitarbeitenden kennen die Abläufe und sind während der Anwesenheit im Betrieb normal einsetzbar. Die Betriebe können sie vertraglich noch eine Zeitlang nach dem Abschluss an sich binden. Vor allem können sie aber auf Loyalität und Leistungswillen zählen.
Kompetenzen nicht verschwenden
Viele Zugewanderte, insbesondere aus Asien, Afrika und Lateinamerika, gehen in der Schweiz einer Arbeit nach, für die sie überqualifiziert sind. Ihre Ausbildung, beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen werden nicht ausgeschöpft, was nicht nur für sie, sondern auch für die Schweizer Wirtschaft ein Verlust ist. Gegen diese Dequalifikation, die auch "Brain Waste" (Verschwendung von Kompetenzen) genannt wird, können Betriebe einiges unternehmen, etwa ausländische Diplome gleich bewerten wie die entsprechenden Schweizer Abschlüsse. Weitere Tipps finden sich im Fact Sheet "Dequalifikation von Migrantinnen und Migranten in der Schweiz" (pdf, 61 KB) des Schweizerischen Roten Kreuzes.
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Angestellten, die über Berufserfahrungen und –kompetenzen verfügen oder Diplome, Berufsabschlüsse oder Bildungsleistungen aus dem Ausland mitbringen, dabei helfen, diese Qualifikationen anerkennen (pdf, 2 MB) zu lassen. Das ist auch dann sinnvoll, wenn solche Qualifikationen nicht eins zu eins einem Schweizer Abschluss entsprechen. In manchen Fällen können sie angerechnet werden, wenn Ausländerinnen oder Ausländer einen Schweizer Abschluss nachholen möchten.
Grundrechte der Angestellten beachten
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, die Grundrechte ihrer Angestellten zu beachten und dafür zu sorgen, dass in ihren Unternehmen die Chancengleichheit nicht nur auf den Papier steht. Wo gearbeitet wird, können auch Konflikte oder Missverständnisse entstehen. Diese können viele Gründe haben: Diskriminierungen, Verständigungsschwierigkeiten, unterschiedliche Auffassungen von Arbeit und Rechten, mangelnde Kenntnisse des schweizerischen Arbeitsrechts und der Grundrechte. In solchen Fällen können Beratungsstellen Unterstützung anbieten.